Stand der Dinge:
Am 22. Dezember hat das Verwaltungsgericht Berlin – nicht überraschend – unseren Eilantrag vom 16. Dezember abgelehnt. Allerdings nicht mit inhaltlichen Argumenten, sondern mit der rein formalen Begründung, dass es uns nicht unzumutbar sei, bis zur endgültigen Inkraftsetzung des Überlassungsverbotes abzuwarten. Gegen diesen Beschluss haben unsere Anwälte für uns nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt.
Es geht also in die nächste Runde und es bleibt weiter spannend! Wir halten Euch hier weiterhin und zeitnah informiert.
Wir danken unseren Anwälten Martin Gerecke, Florian Kuhlmann und Hermann Müller
Eure Pyroland Crew