News
Da sitze ich nun, den Blick gen Himmel gerichtet. Da war doch mal diese Vorfreude auf Weihnachten, dieses ganz spezielle Glück, dass man empfunden hat, wenn man am 23.12 in den Weihnachtsurlaub ging und nach Hause kam. Heutzutage kommt man nicht mehr nach Hause. Man ist schon da. Weil man Homeoffice hat, oder man seinen Job nicht mehr hat, weil es die Firma in dieser schwierigen Zeit nicht geschafft hat. Oder weil man im Krankenhaus liegt, oder dort alles gibt um anderen zu helfen. Oder man kommt nach Hause und da sind nicht mehr alle. Weil sie nicht mehr kommen dürfen, weil sie nicht mehr bei uns sind, weil uns verschiedene Meinungen entzweit haben.
Wir sind fassungslos. Wie Ihr alle wahrscheinlich schon aus den Medien vernommen habt, wurde unsere Beschwerde beim OVG Berlin-Brandenburg ABGELEHNT. Es waren Organe des Staates, die uns vor einigen Tagen mitteilten, dass es uns zuzumuten sei bis zur Verkündung des Abgabeverbots zu WARTEN. Es sind Staatsorgane, die nun behaupten, „dass infolge der Eilbedürftigkeit eine Einschätzung der Rechtmäßigkeit der Verbotsregeln“.
Da ist sie, unsere Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Wir wünschten, Ihr dürftet sie lesen, denn das sind 75 Seiten voll mit guten Gründen, warum dieses Abgabeverbot seitens der Bundesrepublik unserer Meinung nach unwirksam ist. Allerdings war die „Antragsgegnerin“ auch nicht gerade untätig. Macht Euch gern selbst ein Bild und schaut Euch an, was uns da ins Haus geflattert ist. 933!!! Seiten vom BMI, gespickt mit Behauptungen, Vermutungen, Ängsten, Dududu und Aua Aua. Wir wollten dafür keine Tinte verschwenden, aber wir haben uns mal die Mühe gemacht, das mit weißen Blättern zu visualisieren.
Am 22. Dezember hat das Verwaltungsgericht Berlin – nicht überraschend – unseren Eilantrag vom 16. Dezember abgelehnt. Allerdings nicht mit inhaltlichen Argumenten, sondern mit der rein formalen Begründung, dass es uns nicht unzumutbar sei, bis zur endgültigen Inkraftsetzung des Überlassungsverbotes abzuwarten. Gegen diesen Beschluss haben unsere Anwälte für uns nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt.
Was denn los? Da rackere ich mich das ganze Jahr ab, liefere Geschenke auf den Punkt zum Stichtag und dann gibts kein Feuerwerk dieses Jahr? Unfassbar! Und überhaupt, dieses Gejammer der Pyro - Industrie, sie hätten nur 3 Tage zum ausliefern Hohohoho!!